Die AGB sind Bestandteil des Antrages
§ 1 Leistungsinhalte / Update
(1) Die Produktdarstellungen auf unserer Webseite dienen nur als
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu unserem Partnerprogramm, welches
durch gesonderte Bestellbestätigung der Eyemotion Sales GmbH angenommen
wird.
(2) Die Eyemotion Sales GmbH verpflichtet sich gegenüber dem
Partnerunternehmen den vertraglich vereinbarten Online-Account
(Cloudsteuerung), für die gebuchte Werbeanlage, innerhalb von 48 Stunden ab
Bestellbestätigung einzurichten, freizuschalten und zur Nutzbarkeit zur
Verfügung zu stellen und dem Partnerunternehmen die „Digital Signage Box“
sowie das gesamte Hardwarepaket innerhalb von 7 Werktagen ab
Bestellbestätigung, an die im Auftrag benannte Adresse zu übersenden.
(3) Die zur Verfügung gestellte „Digital Signage Box“ verbleibt im Eigentum
der Eyemotion Sales GmbH. Die sonstige mitgelieferte Hardware (Projektor,
Folie, Halterung und Montagepaket) geht nach der 30 tägigen Testzeit (vgl.
§ 3 AGB) und Fortsetzung der Vertragsbeziehung unentgeltlich an das
Partnerunternehmen über.
Der zur Verfügung gestellte Online Account und die dortigen Inhalte sind nur
während der vertraglichen Laufzeit nutzbar.
(4) Die Eyemotion Sales GmbH behält sich Änderungen an der Software und
Hardware, der zur Verfügung zu stellenden „Digital Signage Box“ auch
während des laufenden Vertragsverhältnisses vor, wobei die vertraglich
vereinbarten Leistungsinhalte hiervon nicht berührt werden.
(5) Für den Fall des Austauschs der „Digital Signage Box“ gegen eine neue
Hardwareversion verpflichtet sich das Partnerunternehmen, die
auszutauschende Vorgängerversion innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der
neuen Version an die Eyemotion Sales GmbH zurückzusenden.
(6) Die Eyemotion Sales GmbH kann die Montage der Werbeanlage auf Wunsch
des Partnerunternehmens gegen einen einmaligen Aufpreis vornehmen. Hierzu
bedarf es einer gesonderten Angebotsanfrage durch das Partnerunternehmen
per Mail an [email protected]. Sofern die Eyemotion Sales GmbH ein
Angebot zur Montage abgibt und dieses durch das Partnerunternehmen
angenommen wird, beginnt die Testzeit (vgl § 3 AGB) erst am Montagetag.
Beide Vertragspartner verpflichten sich sodann innerhalb 21 Tagen nach
Auftragsbestätigung der Montage einen verbindlichen Montagetermin
durchzuführen.
§ 2 Vorleistungspflicht der anderen Vertragspartei, Fälligkeit
Das vereinbarte Entgelt ist, nach Bereitstellung des Onlinezugangs an das
Partnerunternehmen, jeweils je nach Auswahl vierteljährlich oder jährlich
im Voraus fällig.
§ 3 Geld zurück Garantie / Testzeit
(1) Dem Partnerunternehmen steht innerhalb der ersten 30 Tage ab
Bestellbestätigung eine Geld-zurück-Garantie zu. sofern der Kunde das
vollständige Hardware-Paket innerhalb von 30 Tagen (Eingang bei der
Eyemotion Sales GmbH) ab Bestellbestätigung auf eigene Kosten an die
Eyemotion Sales GmbH zurücksendet.
(2) Für die Rückerstattung der bereits geleisteten Vergütung für den ersten
Vertragsmonat müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-
Die Präsentationshardware muss sich in unbeschädigtem Zustand
befinden und sämtliche Montagematerialien müssen vollständig
zurückgesendet werden.
-
Die Rückprojektionsfolie muss ebenfalls zurückgesendet werden. Es
ist jedoch zu beachten, dass sie beim Entfernen von der Scheibe
möglicherweise beschädigt wird. Der Zustand der
Rückprojektionsfolie muss daher nicht im Originalzustand sein, die
Rücksendung muss jedoch erfolgen.
-
Die Rücksendung erfolgt innerhalb der ersten 30 Tage ab
Bestellbestätigung.
(3) Mit ordnungsgemäßer Rücksendung innerhalb der vorgenannten Frist und
Ausübung der Geld-zurück-Garantie endet das Vertragsverhältnis.
§ 4 Zahlung / Abbuchungsauftrag / SEPA-Lastschrift /
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat / Rechnung
(1) Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, das Entgelt für die
Leistungen von Eyemotion Sales GmbH durch Teilnahme am Abbuchungsverfahren
zu entrichten. Dafür willigt das Partnerunternehmen ein, bei dem im Vertrag
aufgeführten oder anderweitig benannten Kreditinstitut eingehende
Lastschriften im Abbuchungsverfahren zu Lasten des vereinbarten Kontos
abzubuchen. Kommt kein wirksamer Abbuchungsauftrag zustande, gilt eine
Einzugsermächtigung bzw. soweit technisch durchführbar ein
SEPA-Firmenlastschrift-Mandat - hilfsweise eine SEPA-Lastschrift - als
erteilt. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat dient nur dem Einzug von
Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Das
Partnerunternehmen ist berechtigt, sein Kreditinstitut bis zum
Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriftmandate nicht einzulösen. Im Falle
einer SEPA-Lastschrift kann das Partnerunternehmen innerhalb von acht
Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, bei seinem Kreditinstitut die
Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit seinem
Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Sofern das vereinbarte Konto im
Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges nicht die erforderliche Deckung aufweist,
besteht für das Kreditinstitut keine Pflicht zur Einlösung. Eyemotion Sales
GmbH ist berechtigt, im Fall der Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren
sowie im Fall von Rücklastschriften ein zusätzliches Bearbeitungsentgelt in
Höhe von 3% des Netto-Rechnungsbetrages zzgl. Umsatzsteuer zu erheben.
(2) Das vorstehende SEPA-Lastschriftmandat gilt, soweit nicht ein
anderweitiges Konto ausdrücklich vereinbart oder benannt wird, für das
Konto als erteilt, von welchem die erste Überweisung des
Partnerunternehmens auf eine Rechnung der Eyemotion Sales GmbH geleistet
wird.
(3) Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per
E-Mail. Die Zustimmung gem. § 14 UStG gilt mit Abschluss des Vertrages als
erteilt.
§ 5 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Die vertraglich festgelegte Vertragslaufzeit beginnt mit der
Übersendung der Bestellbestätigung.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils um 6 Monate bei einer vereinbarten
Laufzeit von 6 Monaten, wenn dieser nicht drei Monate vor Ablauf der
sechsmonatigen Vertragslaufzeit gekündigt wird, um 12 Monate bei einer
vereinbarten Laufzeit von 12 Monaten, wenn dieser nicht sechs Monate vor
Ablauf der zwölfmonatigen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird bzw.
um 24 Monate bei einer vereinbarten Laufzeit von 24 Monaten, wenn dieser
nicht sechs Monate vor Ablauf der vierundzwanzigmonatigen Vertragslaufzeit
schriftlich gekündigt wird.
(3) Kündigungen sind zu richten an
[email protected]
.
(4) Ebenfalls reicht es als Kündigungswunsch aus, die Hardware innerhalb
der vorbenannten Fristen an Eyemotion Sales GmbH zurückzusenden und dem
Rücksende-Paket eine entsprechende Kündigungs-Erklärung beizufügen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
hiervon unberührt.
§ 6 Service- und Wartungsverpflichtung / Internetbereitstellung
(1) Zur Übertragung der Inhalte stellt das Partnerunternehmen seine
Internetverbindung zur Verfügung (WLAN WPA2 verschlüsselt mit ausreichender
Signalstärke am Beamer-Standort). Alternativ kann eine Offline-Übertragung
(USB Stick) ohne Aufpreis zur Verfügung gestellt werden.
(2) Das Partnerunternehmen verpflichtet sich, die ihm überlassene Hardware,
welche zunächst im Eigentum der Eyemotion Sales GmbH steht, zu pflegen und
in regelmäßigen Abständen ordnungsgemäß zu warten (Reinigung, Entstaubung
etc.), so dass deren ordnungsgemäße Funktionalität erhalten bleibt. Die
Einhaltung der Wartungs- und Pflegeverpflichtung ist der Eyemotion Sales
GmbH auf deren Wunsch nachzuweisen. Mit Fortsetzung des Vertrages nach
Ablauf der Testzeit (vgl. § 3 der AGB) und Eigentumsübergang von Projektor,
Folie, Halterung und Montagepaket auf das Partnerunternehmen gehen
sämtliche dahingehenden Rechte und Pflichten auf dieses über-
(3) Soweit der Austausch von Verschleißteilen, insbesondere der Beamerlampe
(Lampenleistung Ø 5.000 Stunden), nach Eigentumsübergang auf das
Partnerunternehmen (vgl. § 1 Abs. 3) erforderlich ist, hat das
Partnerunternehmen diesen auf eigene Kosten vorzunehmen. Auf Wunsch des
Partnerunternehmens kann eine Projektorleuchte zum einmaligen Preis i.H.v.
180,00€ zzgl. MwSt. an den Kunden zum eigenständigen Austausch übersandt
werden.
§ 7 Pflichten nach Beendigung des Vertrages
(1) Bei Beendigung des Vertrages ist das Partnerunternehmen zur
fristgerechten Rückgabe/Rücksendung der überlassenen „Digital Signage Box“
an die Eyemotion Sales GmbH zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit
verpflichtet.
(2) Erfolgt die Rückgabe der „Digital Signage Box“ nicht fristgerecht im
Sinne von § 7 Abs. 1 der AGB, ist das Partnerunternehmen für jeden
angebrochenen Monat nach Rückgabeverzug zur Zahlung einer
Nutzungsentschädigung in Höhe des vertraglich vereinbarten monatlichen
Entgelts verpflichtet.
§ 8 Zustimmung der Datenverarbeitung und Weitergabe
Hiermit willigt das Partnerunternehmen in die Verarbeitung seiner
personenbezogenen Daten, welche durch die Eyemotion Sales GmbH im Rahmen
der Vertragsdurchführung erhoben wurden, in der Form ein, dass diese
sämtliche angefallenen Daten zum Zwecke der Weitergabe dieser im Rahmen
einer Forderungs- und Leistungsabtretung an Dritte Unternehmen weitergeben
darf. Die Datenverarbeitung erfolgt in diesem Fall ausschließlich dazu, die
Forderungen und Leistungspflichten der Eyemotion Sales GmbH auf ein Drittes
Unternehmen zu übertragen, welches dann für die Umsetzung und Durchsetzung
der vertraglichen Verpflichtungen verantwortlich ist. Die Einwilligung
erfolgt auf freiwilliger Basis und ist nicht Voraussetzung für den
Abschluss des Vertrages mit der Eyemotion Sales GmbH und sie kann jederzeit
mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ab Zugang der
Widerrufserklärung dürfen die Daten nicht in der vorbenannten Form
weiterverarbeitet werden. Sie sind unverzüglich zu löschen. Durch den
Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgte
Verarbeitung nicht berührt. Die Widerrufserklärung kann an
[email protected]
gerichtet werden.
§ 9 Refinanzierung / Drittwerbung
(1) Die Eyemotion Sales GmbH ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit
in einem zeitlichen Rahmen von maximal 15 %, wobei ein Zeitraum von 9
Minuten pro Stunde der Nutzung nicht zu überschreiten ist, Eigen- bzw.
Fremdwerbung auf die Präsentationsfläche des Partnerunternehmens
einzuspielen. Die Auswahl der seitens der Eyemotion Sales GmbH
einzuspielenden Eigen- oder Fremdwerbung erfolgt dabei stets unter
Beachtung der Gebote des Konkurrenzschutzes sowie sittlichen
Anstandsgefühls.
(2) Für den Fall einer über die unter § 9 Abs. 1 der AGB vorgesehenen
Fremdnutzung hinausgehenden Nutzungswillens seitens der Eyemotion Sales
GmbH zur Fremdwerbung ist im Vorfeld zwischen der Eyemotion Sales GmbH und
dem Partnerunternehmen eine im Einzelfall abzuschließende
Nutzungsvereinbarung zu treffen.. Insoweit erfolgt dann eine zu
vereinbarende Beteiligung des Partnerunternehmens zur eigenen
Refinanzierung der Werbemaßnahme. Das Partnerunternehmen hat darüber hinaus
jederzeit die Möglichkeit selbst durch Fremdwerbung Werbezeiten zu vermieten
§ 10 Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
(1) Handelt es sich bei den Parteien um Kaufleute, vereinbaren diese als
besonderen Gerichtsstand Heide im Gerichtsbezirk des Landgerichts Itzehoe
und Amtsgerichts Meldorf.
(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende Rechtsvorschriften der Rechtswahl
entgegenstehen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden,
berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die
Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine
andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung
in zulässiger Weise am nächsten kommt.